2018 übergaben wir auf einem Stick, nicht ausgedruckt, anlässlich der AMK in Münster die vielen Unterschriften zur Einführung einer Weideprämie an Frau Klöckner. Diese erklärte uns freundlich, das Thema sei bei der derzeitigen Vorsitzenden der AMK, Ministerin Schulze-Föcking, NRW, in guten Händen. Diese ist mittlerweile zurückgetreten. Ihre Nachfolgerin, Heinen-Esser, erfahren in Umwelt-und Landwirtschaftspolitik, spricht sich nicht gegen eine Prämie aus- das Land NRW werde diesen Bereich jedoch nicht vorantreiben, da es schon alle Fördermöglichkeiten für die Schafhaltung ausgeschöpft habe. In der Agrarstatistik von 2010 bis 2016 haben sich die Schafbestände in NRW als einzigem Bundesland positiv entwickelt- das macht die Argumentation nicht einfacher.
Allerdings helfen die ewigen Verwiese auf Duchschnittszahlen auch nicht-
wir brauchen einen Schafreport für jedes Land, ähnlich dem in Baden-Württemberg (http://www.lel-bw.de/pb/,Len_US/Startseite/Unsere+Themen/Schafreport) oder wie jetzt mit Bayern zusammen geplant (http://www.aelf-kt.bayern.de/landwirtschaft/tierhaltung/157556/index.php), um zu erfahren, was überhaupt wo konkret passiert und ankommt. Dies mit den Zahlen von KTBL und denen der Erhebungen aus den östlichen Bundesländern gibt voraussichtlich ein anderes Bild als das, das Einkommen in den Schäfereien habe sich seit Wegfall der Mutterschafprämie verdreifacht...In NRW hier vorsichtige Zustimmung; aber wir werden wie überall dranbleiben müssen.
Offener Brief an die Damen und Herren Minister des Bundes und der Länder anlässlich der Agrarministerkonferenz am 2. - 4. April 2014 in Cottbus
22.03.2014
Spätestens seit dem europäischen Hirtenzug 2010 weisen wir Schaf- und Ziegenhalter unablässig auf unsere Leistungen für die Gesellschaft hin.
Wir sind wohl die einzigen Landbewirtschafter, die durch ihre Erzeugung hochwertiger Lebensmittel gleichzeitig in großem Umfang aktiven Ressourcenschutz betreiben.
Wir schützen die Lebensräume für unzählige Pflanzen und Tiere.
Wir schützen den Boden nicht nur vor Erosion.
Wir schützen die Luft indem unser Grünland auch im Winter Sauerstoff produziert und Mengen von CO2 bindet.
Wir schützen das (Trink-)Wasser, indem unser Grünland sehr viel Stickstoff abfiltert. Das verhindert die Nitratbelastung.
Wir könnten diese Leistungen erheblich steigern, wenn wir davon leben könnten. Aber wir sind trotz unseres überragenden Nutzens das absolute Schlusslicht bei den landwirtschaftlichen Einkommen.
Jedes Jahr weist die Statistik neue Schreckensbilder aus. Die Zahl der Schafe nimmt bedrohlich ab.
Deiche brechen da am schnellsten, wo sie nicht beweidet werden.
Natura-2000-Flächen verändern ihren Zustand mangels Beweidung. Deutschland kann seinen internationalen Verpflichtungen jetzt schon nicht mehr nachkommen.
All das ist hinreichend bekannt!
Was kann man ändern?
Die Preise von Fleisch und Käse richten sich nach dem Markt. Dort findet man vor allem Produkte aus intensiver Produktion. Kein extensiv erzeugtes Lebensmittel kann preislich mit Industrieware mithalten. Hier sind keine Änderungspotentiale.
Niemand möchte uns unsere Umwelt-Leistungen bezahlen. Wir können niemandem eine Rechnung über Erosionsschutz schicken.
Bleibt nur die Allgemeinheit, die von unseren Leistungen profitiert. Das bedeutet: Wir brauchen eine existenzsichernde Agrarförderung.
In der anstehenden Förderperiode müssen wir einschneidende Kürzungen hinnehmen.
Dennoch gibt es eine Reihe wirksamer Instrumente, um unsere Dienste zu entlohnen.
Die EU hat eine gekoppelte Prämie für existenziell bedrohte landwirtschaftliche Zweige zugelassen. Schaf und Ziege gehören ausdrücklich dazu.
Deutschland hat dieses hochwirksame Instrument sehenden Auges verworfen.
Die EU hat die Möglichkeit eröffnet bis zu 15% der Gelder aus der 1. Säule vor allem leistungsbezogen in der 2. Säule einzusetzen. Auch hier ist die extensive Weidetierhaltung ausdrücklich genannt.
Deutschland hat diese Option auf bescheidene 4,5% begrenzt. Dieses Geld wird in vielen Bundesländern nicht leistungsbezogen verwendet werden.
Deutschland zahlt bis 2020 pro Jahr 200 Mio. Euro weniger in den EU-Agrarhaushalt ein. Umwelt- und Agrarminister votierten für eine Verwendung dieses Geldes im Agrarsektor.
Auch das wird nach bisherigem Kenntnisstand nicht geschehen.
Kurz: Alle diese guten Instrumente werden nicht eingesetzt!
Zwischen den Nordseedeichen und den Hochgebirgsalmen gibt es viele junge Menschen, die gerne „Leistungsträger Schäfer“ werden würden.
Sie würden sogar die überbordende Bürokratie in Kauf nehmen, wenn sie mit ihrer Arbeit eine Familie ernähren könnten.
Sie, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, entscheiden genau jetzt über die Zukunft dieses so wichtigen Sektors.
Günther Czerkus
Bundesverband Berufsschäfer e.V.
Zur Schäferei 1
54675 Wallendorf
Wir kommen nach Cottbus, um von Ihnen zu erfahren, wie sie „Schutz durch Nutzung“ und Leistungsanerkennung im Bereich öffentlicher Güter realisieren werden.
Europäische Schäfer ziehen an einem Strang
Quelle : http://www.lz-rheinland.de/rlverlag_.dll?pageID=4575
Die Kommission hat einen Vorschlag für ein neues Tierkennzeichnungsrecht vorgelegt, das ab 2016 gelten soll. In dem Kommissionsvorschlag und in der zugrundeliegenden Rechtsfolgenabschätzung sind Ausführungen zu finden, die dem Vortrag von Kommission und Rat in der mündlichen Verhandlung nach Ansicht des Rechtsanwaltes der Schäfer widersprechen. Da die Schriftsatz-Fristen abgelaufen sind, bestehe an sich keine Möglichkeit mehr, dies dem Europäischen Gerichtshof noch zu Gehör zu bringen. Die einzige Möglichkeit bestehe darin,einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu stellen. Dafür müsste begründet werden, dass dem Gerichtshof nicht alle Informationen vorliegen, die er zu der Beurteilung des Falles benötigte.
Dies beträfe zum einen die Gleichbehandlung (der Halter) von Schafen und Schweinen,
zum anderen den Nutzen der elektronischen Kennzeichnung zur Tiereseuchenbekämpfung.
Dieser Antrag ist durch die VDL genehmigt, so dass wir nun abwarten müssen, ob der EuGH einer Wiedereröffnung zustimmt.
Warten wir ab, was die Richter sagen - und schaffen wir in der Zwischenzeit eine noch breitere Basis von Menschen, denen es um gesunde Tierohren, darüberhinaus aber um Gerechtigkeit geht.
© Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe
Bioland informiert
Hrsg.: Bioland – Öffentlichkeitsarbeit, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz, Tel.: 06131/23979-12, Fax: 06131/23979-27, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bioland.de, www.bioland.de, 05/2011
PCB in EU-Bio-Eiern von einem Betrieb aus Nordrhein-Westfalen festgestellt
Bioland-Eier nicht betroffen
Mainz, 04. April. 2012.
Damit befinden sich keine belasteten Eier mehr im Handel.
In dem auf dem Hof aktuell verwendeten Futter sind laut Behördenangaben keine Verunreinigungen gefunden worden. Auch die Analyse von Rückstellproben älteren Futters seit Januar 2012 wies keinerlei Rückstände auf. So kann nach derzeitigem Stand des Wissens ein Eintrag über Futtermittel ausgeschlossen werden. Es muss nun schnellstmöglich aufgeklärt werden, wie die Rückstände in die Eier gelangen konnten. Dioxine und dioxinähnliche Stoffe können zum Beispiel über belastetes Futter, über falsch betriebene oder defekte Heizungsanlagen im Stall oder belasteten Boden im Auslauf der Hühner in die Eier gelangen. Die Belastung einzelner Flächen entsteht in der Regel durch Eintrag aus industriellen oder punktuellen Verbrennungsprozessen.
Auf Bio-Betrieben gehaltene Tiere müssen Auslauf ins Freie haben. Der Bioland Verband und seine Mitglieder sind sich der Problematik einer möglichen Belastung des Bodens mit Dioxin oder dioxinähnlichen Stoffen bewusst und reagieren in begründeten Einzelfällen (z.B.Altlasten) darauf mit vorsorglichen Probenahmen und einem entsprechenden Auslauf- undWeidemanagement.
Das Problem des Dioxineintrages in unsere Umwelt ist Behörden und Politik seit langem bekannt. Viele Belastungen stammen aus der Vergangenheit. Dennoch ist es notwendig, den Eintrag von Dioxinen weiter zu reduzieren. Der Ökologische Landbau zeichnet sich dadurch aus, dass er gerade nicht jene Stoffe in die Umwelt bringt, die später zur Belastung für Natur, Mensch und Tier werden.
Kontaktdaten: Gerald Wehde, Pressesprecher, Bioland e.V., Tel: 06131/23979-20,
VDL-Pressemitteilung
23.10.2012
Schäfer widersprechen der Darstellung von Finanzstaatssekretär Kampeter
Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses für Nachbesserung bei Agrardieselsteuer (VDL) Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) bemüht sich intensiv um eine Berücksichtigung des Einsatzes von Pkws und Geländewagen bei derRückerstattung der Agrardieselsteuer.
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche über eine Änderung des Energiesteuergesetzes, in dem es eine Sonderregelung für Imker für die Nutzung von Pkw zur Betreuung ihrer Bienenvölker gibt. Der Bundesrat hatte sich in einer Empfehlung am 21. September 2012 für eine Gesetzesänderung im Interesse der Schäfer ausgesprochen.
Wegen der teilweise beträchtlichen Entfernungen von der Schäferei zu ihren Schafherden auf den Weide-, Küsten- und Naturschutzflächen ist es für viele Schäfer nicht möglich, diese Strecken mit dem Traktor zurückzulegen.
Für Traktoren gibt es die Agrardieselsteuer-Rückerstattung. Geländewagen oder Pkws, die die Schäfer nutzen, um ihre Weiden zum Teil mehrmals täglich zur Versorgung der Schafe mit Futter und Wasser oder zum Umsetzen der Tiere zu erreichen, sind von dieser Agrardieselsteuer-Rückerstattung ausgenommen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, hatte jedoch auf eine Anfrage im Bundestag hin festgestellt, dass die Bundesregierung eine spezielle Regelung für Schäfereien ablehnt. Betriebe der Schafhaltung seien mit ihren Traktoren bereits in die allgemeine Agrardiesel-Steuervergütung einbezogen. Der Einsatz von anderen Fahrzeugen, insbesondere von Pkws, sei nicht erstattungsfähig und würde insbesondere Standortschäfereien besser stellen, die diese Wegstrecken nicht bewältigen müssten.
Dem widersprach die VDL deutlich in einem Schreiben an den Staatssekretär. Es ginge bei dieser Regelung nicht um einen „Freifahrtschein“ für PKW zur privaten Nutzung, betonte die VDL. Mit entsprechenden Auflagen sei es möglich, den Anspruch auf die Gruppe der wirklich betroffenen Schafhalter einzuschränken und Missbrauch auszuschließen. Voraussetzung sei der politische Wille dazu, die Schafhaltung als Beruf und Erwerbsmöglichkeit in Deutschland aufrecht zu erhalten, insbesondere in Zeiten, in denen schon viele Betriebe die Schafhaltung aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben würden.
VDL-Vorsitzender Carl Lauenstein betonte: „Letztlich geht es für unsere Schäfereibetriebe bei den hohen Aufwendungen für die Dieselkosten um Belastungen, die zum Teil auch durch den Bund mit seiner Steuererhebung verursacht werden. Unser Anliegen ist, der Schafhaltung in Deutschland eine Chance auf Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Schließlich leiden diese Schäfer seit Jahren unter einem massiven Rückgang der Schafbestände und dies, obwohl sie eine Tierhaltung betreiben, die in Gesellschaft und Politik als wünschenswert angesehen wird.“
Die Argumentation für eine Steuer-Rückerstattung teilt ein Großteil der Bundestagsfraktion von CDU/CSU und FDP. Auch die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Birgit Reinemund (FDP) zeigte Verständnis und brachte ihre Unterstützung für die Forderung der VDL in einem Schreiben zum Ausdruck. Auch Norbert Schindler(CDU), Finanzausschussmitglied des Bundestages, kennt die schwierige Situation der Schafhaltung und Notwendigkeit einer entsprechenden Nachbesserung bei der Agrardieselbesteuerung.
Autor: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Völl
Adresse: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: 030 319 04 540 Fax: 030 319 04 549 E-Mail: s.voell@bauernverband.net
Homepage:
www.schafe-sind-toll.deDüsseldorf, den 07.03.12
Von: Rainer Deppe
CDU wirft Remmel Untätigkeit bei Bekämpfung von Schaf-
Seuche in Nordrhein-Westfalen vor
Zu Medienberichten, wonach mittlerweile bei über 700 deutschen Schafzucht-Betrieben der sogenannte „Schmallenberg-Virus“ ausgebrochen ist, davon allein in 300 nordrheinwestfälischen Betrieben, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe: „Agrarminister Remmel verschanzt sich weiter hinter formalen Vorgaben, dem Bund und der EU und setzt sich nicht genug für die betroffenen Schafzüchter ein.
Die Schafhalter zeigen sich untereinander solidarisch und erwarten diese Solidarität auch vom zuständigen Minister Remmel. Die CDU-Landtagsfraktion fordert Minister Remmel auf, den Schafhaltern schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Pressesprecher:
Stv. Pressesprecher:
Sekretariat/Internet:
Tierkrankheit schwächt Schafhalter:Meldepflicht für Schmallenberg-Virus
Seit vergangenem Herbst treibt Viehzüchter die Angst vor dem Schmallenberg-Virus um: Immer wieder werden Lämmer und Kälber tot oder mit schweren Missbildungen geboren. Der Bundesrat hat am Freitag (30.03.2012) eine Meldepflicht für die Krankheit beschloßen.
Bundesweit sind bisher 1.081 Betriebe betroffen - Nordrhein-Westfalen führt dabei die Liste der Erkrankungsfälle an: Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, wurde das Virus bisher in 362 NRW-Betrieben bestätigt, darunter 262 Schafhaltungen (Stand: 27. März 2012). "Wir wissen von Schafhaltern, bei denen rund 30 Prozent der Lämmer erkrankt sind", sagt Ernst Brüggemann, Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Schafzuchtverbands. Dabei zeigen die mit dem Schmallenberg-Virus infizierten Muttertiere selbst oft keine Symptome. Erst die verkrüppelten Gliedmaßen ihrer Jungen, die häufig kurz nach der Geburt sterben, weisen auf die Krankheit hin, die von blutsaugenden Insekten übertragen wird.
Auch in den Nachbarländern Belgien, Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden sowie aus Spanien, Großbritannien und Italien wurden bereits Fälle gemeldet. Die starke Verbreitung ist nun Anlass für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), voraussichtlich ab Mitte April bundesweit eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus einzuführen. Tierärzte und Labore, die die Krankheit entdecken, sind demnach verpflichtet, die zuständigen Behörden über ihren Fund zu informieren. So soll zumindest der Verlauf der Ausbreitung dokumentiert werden. Der Bundesrat hat am Freitag (30.03.2012) darüber abgestimmt.
Fleisch und Milch unbedenklich
In NRW gebe es seit 1. Januar 2012 die Aufforderung, die Krankheit zu melden - allerdings auf freiwilliger Basis, erklärt Peter Schütz, Sprecher des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV). Zweimal wöchentlich wird die Liste der verbuchten Fälle nebst einer Übersichtskarte auf der Homepage des LANUV aktualisiert. "Dennoch gehen wir von einer Dunkelziffer aus, ob mit oder ohne Meldepflicht", sagt Schütz. Mancher Tierzüchter und -halter traue sich aus Furcht vor einem wirtschaftlichen Schaden nicht, die Erkrankung innerhalb seiner Herde zu melden. Dabei könnten Betroffene unbesorgt sein, meint Schütz, denn: "Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar." Fleisch oder Milch von infizierten Tieren könnten vom Menschen bedenkenlos verzehrt werden.
Schmallenberg-Virus melde-, aber nicht anzeigepflichtig
Auf finanzielle Entschädigungen können betroffene Tierhalter vorerst nicht hoffen. Die gebe es nur, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des NRW-Umweltministeriums, bei anzeigepflichtigen Tierseuchen. In solchen Fällen wird der gesamte Tierbestand getötet und eine Sperrzone von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb angeordnet. Das Schmallenberg-Virus gelte dagegen lediglich als meldepflichtige Krankheit. Schließlich würden, sagt der Sprecher, bei diesem Virus "nur" die neugeborenen Tiere sterben, während die betroffenen Muttertiere sich von der Krankheit vollständig erholen und irgendwann wieder gesund sind, "vergleichbar mit einer Grippe". Die nächsten Nachkommen kämen dann in der Regel gesund zur Welt, vermutlich sei das Muttertier schließlich sogar immun gegen das Virus. Um die Schafhalter dennoch zu entlasten, sei zumindest die regelmäßige Einzahlung in die Tierseuchenkasse, zu der jeder Schafhalter in NRW verpflichtet ist, für 2012 vorerst ausgesetzt.
"Unternehmerisches Risiko"
Doch der Schafzuchtverband NRW fordert mehr Unterstützung. "Auch wenn die rechtliche Lage keine formelle Entschädigung zulässt", sagt Geschäftsführer Brüggemann, "müssen wir trotzdem Auswege finden". Der Verband schlägt vor, den betroffenen Schafhaltern sogenannte De-minimis-Beihilfen zu gewähren, bei denen in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 7.500 Euro gezahlt werden können. Nach Auffassung des Schafzuchtverbands muss man damit rechnen, dass, bedingt durch den Klimawandel, in Zukunft vermehrt Erreger auftreten, die in Europa bisher nicht bekannt waren. Mittelfristig sei daher die Einrichtung eines speziellen Fonds angebracht, der unter die Verwaltung der Tierseuchenkasse gestellt werden könnte. "Wer soll diesen Fonds füllen?", gibt Ministeriumssprecher Deitermann zu bedenken. Bei zukünftigen Krankheitsausbrüchen müsse nicht nur über staatliche, sondern auch über privatwirtschaftliche Lösungen nachgedacht werden, meint der Sprecher. "Denn schließlich tragen auch Schafhalter, so hart das klingt, ein gewisses unternehmerisches Risiko."
Stand: 30.03.2012, 13.40 Uhr
Quelle: http://www1.wdr.de/themen/panorama/schmallenberg156.html
hierzu eine persönliche Anmerkung aus Sicht der Schäferei Humpert:
wir tragen immer eine Menge unternehmerisches und staatsverwaltendes Risiko, und die Folgen allen gesellschaftlichen und bürokratischen Unsinns, selbst dann, wenn es ein paar peanuts als Entschädigung gibt (man denke nur an die BT, wo wir über die hohen Folgebeiträge ein Vielfaches unserer "Entschädigungen" zurückgezahlt haben (da wären wir mit einer privatwirtschaftlichen Lösung durchaus besser gefahren - die müsste dann aber auch bedeuten, dass wir nicht mehr zu Zwangsbeiträgen in Kassen verpflichtet werden, die sich im Zweifel ohnehin nicht für uns zuständig fühlen...) - wer muss denn elektronisch kennzeichnen? Wer wird entschädigt, um hinterher draufzuzahlen und neuen Verwaltungskram aufgebürdet zu bekommen? Wer ist der Willkür der Kontrolleure am ehesten ausgesetzt, weil er am kreativsten bearbeiten muss, was unsere Landschaftsplaner seit Jahren haben vergammeln lassen? Bei den Gebieten, die Schäfer bearbeiten, gibt es noch immer keine rechtlich klaren Abgrenzungen - dies geht im Zweifel grundsätzlich zu Lasten des Schäfers, der dann mal eben sanktioniert und zu horrenden Rückzahlungen verpflichtet seinen Betrieb verliert, weil seine jahrzehntelang genutzte Futterfläche plötzlich kein Grünland mehr ist. Dies sind nur Beispiele, die durchaus illustrieren können, wer hier ein hohes unternehmerisches Risiko trägt..
(idw) – Um zu klären, ob das Schmallenberg-Virus nicht nur bestimmte Paarhufer, sondern auch Menschen infiziert, hat das Robert Koch-Institut entsprechende Labortests entwickelt und eine Studie bei Schäfern durchgeführt. „Die Ergebnisse der RKI-Studie zeigen, dass das neue Virus bei Menschen mit viel Erregerkontakt nicht zu einer Infektion geführt hat“, sagt Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts. Das Robert Koch-Institut ist das nationale Public-Health-Institut Deutschlands, mit Public Health wird die Gesundheit der Bevölkerung bezeichnet. „Im Hinblick auf das Erkennen neuer gesundheitlicher Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr“, unterstreicht Burger.
Das Schmallenberg-Virus haben Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler- Instituts / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit seit November 2011 bei Rindern, Schafen und Ziegen nachgewiesen und vorläufig nach dem Herkunftsort der ersten Proben benannt. Das Schmallenberg-Virus (das zur Gruppe der Orthobunyaviren gehört) wird durch bestimmte Mücken übertragen.
Seither ist die Zahl der betroffenen Betriebe nach Angaben des Friedrich- Loeffler-Instituts auf über 1000 gestiegen, mehr als 800 davon sind Schafhaltungen. Die Infektion der Tiere in einem bestimmten Stadium der Trächtigkeit kann zu schweren Missbildungen bei Feten führen. Es gab bislang keinen Anhalt, dass Infektionen oder gar Erkrankungen des Menschen durch das Schmallenberg-Virus auftreten könnten. Auch die „nächsten Verwandten“ des Virus (drei Vertreter der Simbu-Serogruppe) können Menschen nicht infizieren. Aber das Schmallenberg-Virus hat neue genetische und tierbezogene klinisch-epidemiologische Eigenschaften. Entferntere Verwandte des Schmallenberg-Virus (darunter auch zwei Vertreter der Simbu-Serogruppe) können auch beim Menschen Erkrankungen verursachen.
Das Robert Koch-Institut führte daher als Vorsichtsmaßnahme die Studie bei Schäfern durch, da diese am meisten Kontakt mit dem neuen Erreger haben.
Am 29.02.2012 befragten die RKI-Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen am Rande einer Informationsveranstaltung 60 Schafhalter und einen Rinderhalter und entnahmen ihnen Blut für die Laboruntersuchung.
Die Befragungen ergaben keine Verdachtsmomente, dass im Zusammenhang mit Kontakt zu infizierten Tieren auffällige Erkrankungssymptome aufgetreten wären. Bei den Blutuntersuchungen fanden die RKI-Forscher keine Antikörper gegen das Schmallenberg-Virus im Blut. Solche Antikörper wären ein Beleg für eine Infektion mit dem Virus gewesen. Bei einigen Tierhaltern mit unspezifischen Symptomen, wie Fieber oder Kopfschmerzen, war auch ein sogenannter PCR-Test negativ, mit dem man Viren direkt nachweisen kann.
In der Studie ist eine vergleichsweise hohe Zahl von Menschen mit intensivem Kontakt zu dem Erreger untersucht worden. Sehr seltene Infektionsereignisse können aber mit einer solchen Studie nicht erfasst werden. Auf der Basis der Studienergebnisse und der genetischen Eigenschaften des neuen Virus kann das Risiko von Infektionen beim Menschen als äußerst gering eingeschätzt werden.
Aus der FAZ anlässlich des Umweltfestivals in Berlin:
Wir gratulieren Pascal Küthe zu einem tollen zweiten Platz beim Wettbewerb "Starke Westfalen"
Francis Pentrup aus Ascheberg zum Sieg
und Mareike Ehlert aus Dörentrup-Bega zum dritten Platz
Diese Kampagne des Westfälischen Wochenblattes kann auch weiterhin eine gute Werbung und ein enormer Imagegewinn für die gesamte Schafhaltung sein, eine Möglichkeit, der Schafhaltung, die sonst innerhalb der Landwirtschaft nur ein Schattendasein fristet, einmal vor einer großen Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben und auf die enormen gesellschaftlichen Leistungen aller Schäfer aufmerksam zu machen.
Hier die weiteren Infos:
www.facebook.com/SchafhaltungKuthe
Pascal Küthe
„Ich bin ein Starker Westfale, weil ich innovativ bin, ohne meine Wurzeln zu vergessen“, beschreibt Pascal Küthe seine Stärke. Der 30-jährige Schäfer ist der Sieger im Regierungsbezirk Arnsberg. 2009 hat der Agraringenieur den Einstieg in den kleinen Nebenerwerbsbetrieb seiner Eltern gewagt und kräftig investiert, um den Hof zukunftsfähig zu machen. Seine Vision: Qualitativ hochwertige Produkte vom Schaf in Bio-Qualität.
Pascal Küthe hat für seinen Betrieb mehrere Standbeine entwickelt: 350 Mutterschafe und 20 Ziegen beweiden einen ehemaligen Truppenübungsplatz. Dadurch werden wertvolle Heideflächen, Magerrasen und Orchideenweiden erhalten. Zusätzlich hält der Schäfer 70 Milchschafe, deren Milch er im nächsten Jahr selbst verkäsen und im Hofladen vermarkten will.