Die Ereignisse überschlagen sich- oder werden verschoben... mittlerweile soll die Bundesschau am selben Ort und
vom 29.9. bis 2.10.2022 stattfinden...

 

PRESSEMITTEILUNG
Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
19. März 2020
Bundesschau auf den 01. bis 03. Oktober 2021 in Alsfeld verschoben
- Gesundheitsvorsorge steht auch bei den Schafzüchtern an vorderster Stelle!
Die Bundesschau Schafe, die vom 22.-24. Mai 2020 in Alsfeld geplant war, wird auf den 01.-03. Oktober 2021 verschoben. Das hat die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit den angeschlossenen Mitgliedsverbänden und gemeinsam mit dem
ausrichtenden Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung wegen der momentanen Entwicklungen des Corona Virus COVID-19 beschlossen.
Der VDL, Dachverband der Landesschafzucht und -halterverbände und damit Spitzenverband rund um die Leistungen und Anliegen der Schafzüchter und -halter, ist hinsichtlich der Bundesschau 2020 bewusst, dass eine große Verantwortung bei dieser besonderen
Bundesveranstaltung gegenüber allen Schäfer/innen, Landesverbänden, Besucher/innen, Preisrichter/innen, Aussteller/innen, Sponsoren sowie Förderern zu tragen ist.
Diese Entscheidung ist daher richtig – wenn auch schweren Herzens getroffen, besonders da erfreulicherweise ca. 600 Zuchtschafe aus über 30 Rassen angemeldet sind.
Doch lässt dieser Ausnahmezustand, so VDL und HVS keine andere Entscheidung zu und lässt auf eine sehr zufriedenstellende Beteiligung in 2021 hoffen.
Alles das, was für die Bundesschau in 2020 geplant war, soll nun auf den Oktober 2021 verschoben werden. Entsprechend werden alle bisherigen Partner und Mitwirkende informiert.


 

Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL)
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
VDL
030 319 04 297
030 319 04 549
info@schafe-sind-toll.com
www.schafe-sind-toll.com
www.facebook.com/VDLSchafe



Distel

Gedanken zur Weidetierprämie und darüber hinaus

Sensen entspannt. Sense von Hand, da ich den Lärm der Motorsense nicht mag. Vor allem aber, weil ich bestimmte Schmetterlingspflanzen dadurch aussparen kann. Habe gestern abend lange gesenst , bis das Licht nicht mehr reichte, Disteln und Brennnesseln, die die Schafe auch so fressen, aber nicht in dem von mir gewünschten Tempo bzw der Reihenfolge.
Bei gleichbleibenden mechanischen Tätigkeiten geht der Kopf auf Reisen- und ich frage mich, wie man vorhandenes, hochwertiges Werkzeug wegwerfen kann, welches nachweislich funktioniert, nur weil es nicht in den Kunststoff - Werkzeugkasten passt. 444 Stimmen gegen Weidetierprämie, zwei Enthaltungen und nur 186, die begriffen haben, dass Klimaschutz, Erhalt gesunder Böden und Biodiversität ohne Schafe nicht klappt. Da helfen auch viele gutgemeinte Programme nicht, die an einigen Ecken greifen, im Ganzen jedoch nicht. Woraus bauen wir eigentlich die nächste Arche? Ach nein, Landschaft und ihre Lebewesen kann sicher auch der 3-D-Drucker. Und ich    sense...


in der "Zeit" wurde am 22.12.2017 ein Artikel mit dem Titel "Bleibet, Ihr Hirten" veröffentlicht- sehr lesenswert, auch die Kommentare darunter, die sehr deutlich machen, wie wenig Information in unserer Gesellschaft zu unserem Beruf und seiner Bedeutung vorliegt.

man kann alles lesen, wenn man sich kostenlos registriert hat- empfehlenswert:

http://www.zeit.de/2017/53/hirtentum-herden-artenvielfalt-naturschutz/komplettansicht


 

Je schwieriger es wird, desto mehr wird berichtet. Gute Beispiele helfen hier. Ein paar dieser Berichte sind hier verlinkt.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/aussterbender-beruf-die-letzten-schaefer-deutschlands-15709196.html

https://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/vries-de-sven-wanderschaefer/-/id=1895042/did=21764286/nid=1895042/7bqcfb/index.html

https://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/OBERES-VOGTLAND/Der-Wolf-macht-mir-Sorgen-artikel10226292.php

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Schaefer-geben-auf-und-keiner-will-nachfolgen,schaefer594.htm

https://www.ardmediathek.de/tv/Die-SWR-Reportage/Unterwegs-mit-dem-Wandersch%C3%A4fer/SWR-Rheinland-Pfalz/Video?bcastId=45449832&documentId=46185494

http://www.fnp.de/rhein-main/VIDEO-So-ist-das-Leben-einer-Wanderschaeferin;art801,2920392

http://www.spiegel.de/karriere/immer-weniger-schaefer-eine-branche-erfindet-sich-neu-a-1150023.html

https://www.zeit.de/2016/34/schaefer-beruf-seltenheit-papst-franziskus/seite-3


(Alte Gedanken zu einem fast missionarisch behandelten, aktuellen Trend)

Offizielle Veranstaltungen: Umweltministerium serviert nur noch vegetarische Kost

http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1135231.html-

wir wissen, es ist Wahlkampf, und es wählen auch viele, die Fleisch ablehnen, aus welchen Gründen auch immer.
Für die Anbieter von Kulturlandschaftspflege und mannigfaltigen Ökosystemdienstleistungen (das waren jene, die man fördern wollte, drei Verlautbarungen vorher...), die Schäfer, die artgerecht,regional und ressourcenschonend hochwertiges Fleisch produzieren (in Deutschland kauft man lieber Lamm aus Übersee...) und nebenbei unbezahlt für Klima, Wasser, Boden, etc.handeln-
für diese Schäfer und Schafhalter, die sich auch um die genetische Artenvielfalt innerhalb ihrer Weidetiere kümmern (70 Rassen, viele davon vom Aussterben bedroht), ist das ein tolles Signal.
Schon jetzt unterbezahlt im Naturschutz, werden unsere tierischen Produkte nun auch über das Umweltministerium indiziert-
wozu braucht es ganzheitlichen Naturschutz mit Tieren, Beweidungsprogramme oder Deichpflege?... das geht bestimmt auch ohne extensive Weidetiere.
Für das bisschen Arterhalt genügen bei landwirtschaftlichen Tieren eigentlich auch Schaubauernhof oder Freilichtmuseum Und ein paar kleine Herden für den Tourismus... und sollten doch überzählige Lämmer geboren werden, haben wir wenigstens artgerechtes Futter für den Wolf (der darf bislang noch Fleisch fressen, auch wenn er die Rechnung ebensowenig bezahlt).

Bedauerlich- 
wir verstehen unter Umweltschutz etwas anderes und haben gelernt, dass der reine Blick auf Details die Bewahrung größerer Zusammenhänge unmöglich macht.
Zusammenwirken einzelner Ressorts könnte gute Entwicklungen befördern- wenn man denn ernsthaft wollte


Damit man nicht lange unter Herdenschutz suchen muss- hier der Forderungskatalog der VDL: hiermit können alle Schafhalter von Kiel bis Bayreuth argumentieren, und Föderalismus ist keine Ausrede für Nichtstun (der Katalog ist von 2015 und leider fast aktuell)

Forderungskatalog

zum Erhalt der Weidebewirtschaftung und Landschaftspflege mit Schafen und Ziegen unter den Bedingungen der Anwesenheit von freilebenden Wölfen

Der Wolf ist wohl das umstrittenste Tier, das sich in der freien Wildbahn bewegt. Über viele Jahrzehnte in Deutschland ausgerottet, ist er inzwischen wieder gegenwärtig – in der Natur, aber vor allem in den kontroversen Diskussionen der Menschen, die er in Für und Wider spaltet.

Für die Einen bedeutet er pure Freude, für die Landwirte, insbesondere die Weidetierhalter wie die Schäfer, ergeben sich aus seiner Anwesenheit viele Probleme, Ängste, Arbeit und Kosten. Und vor allem das Gefühl in dieser Situation allein gelassen zu sein, ja auch an den Pranger gestellt, weil in den Diskussionen zum Ausdruck kommt, dass der Wolf als freilebendes Wildtier von unserer Berufsgruppe nicht uneingeschränkt begrüßt wird. Es kommt sogar zu heftigen verbalen Auseinandersetzungen.

Nach den Aussagen des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“ haben sich die Wölfe ausgehend von Sachsen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit einigen Rudeln auf natürlichem Wege wieder angesiedelt. Nachgewiesen wurden ebenfalls einzelne Tiere in anderen Bundesländern. Die Wissenschaftler kommen zu der Erkenntnis, dass die Überschrift die sich in den Medien finden lässt: „Der Wolf befindet sich in Mitteleuropa auf dem Vormarsch“, bereits Realität geworden ist.

Wie viele freilebende Wölfe existieren gegenwärtig tatsächlich in Deutschland?- diese Frage wird ungenau oder gar nicht beantwortet, denn alle Anfragen beziehen sich auf Rudel. So besagt die Statistik des Kontaktbüros, dass im Monitoringjahr 2013/2014 in Deutschland insgesamt 25 Wolfsrudel, 8 Wolfspaare und 3 sesshafte Einzelwölfe ermittelt wurden. Wie viele Mitglieder ein Rudel außer dem Elternpaar hat, wird nicht benannt. Wie schnell die Ausbreitung erfolgt, ist daraus ablesbar, dass im laufenden Monitoringjahr 2014/2015 zwei zusätzliche Paare in Sachsen auftraten, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die jeweils zwei Wolfspaare erstmals Nachwuchs hatten, im Raum Cuxhaven ein Wolfspaar nachgewiesen, im Raum Fuhrberg ein neues Wolfspaar bestätigt und in der Grafschaft Bentheim/Emsland ein sesshafter Einzelwolf nachgewiesen wurde.

Wie viele Wölfe haben wir zurzeit in Deutschland, wie viele müssen wir noch verkraften und wie soll das Management aussehen – Wer soll den Aufwand der Weidetierhalter tragen?

Ableitend aus diesem Sachstand ergeben sich folgende Forderungen, die sich in drei Komplexe aufteilen:

1.        Management

Der Wolf ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) gelistet. Er stellt gemäß Artikel 1h der Richtlinie eine prioritäre Art dar, für deren Erhaltung der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Als Unterzeichner der Berner Konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den im Rahmen des Übereinkommens erarbeiteten Action Plan for the Conservation of Wolves in Europe (Canis lupus) zu unterstützen und mit eigenen Maßnahmen zu flankieren.

Daraus ist eindeutig die zentrale Aufgabe der Bundesregierung formuliert, die als wesentliche Forderung die Erstellung eines nationalen Managementplanes beinhaltet [Rheinhardt und Kluth, 2007].

In der Realität ist in der Bundesrepublik Wolfsmanagement und Herdenschutz Ländersache. Das ist nicht zielführend und nicht in unserem Interesse – und ebenso wenig im Interesse der Gesellschaft.

   Wir fordern, dass sich die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft sich dieser Problematik annehmen.

   Wir fordern einen Ansprechpartner, um zentrale Themen des Managements in der europäischen Union zu diskutieren und umzusetzen.

   Wir fordern Unterstützung für die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien, die nicht nur der „Arterhaltung Wolf“ dienen.

   Wir fordern ebenso viel Engagement für die Erhaltung unserer Existenz mit Schafen und Ziegen auf der Weide, dem Einsatz von Schafen und Ziegen im Landschaftsschutz, dem Erhalt von seltenen Biotopen und auf Deichen zum Hochwasserschutz.

   Wir fordern, dass die Bevölkerung über unsere Sorgen, Ängste und die            zusätzlichen Aufwendungen, die sich aus dem Herdenschutz ergeben aufgeklärt wird.

2.        Rechtliche Fragen

Die politische gewollte Wiederansiedlung des Wolfes führt zu unkalkulierbaren rechtlichen Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung.

Schon wenige Schafe, die durch einen Wolf auf Autobahnen oder Bahngleise getrieben werden, können zu Unfällen mit tödlichem Ausgang und zu unkalkulierbaren Sachschäden führen. Der in Fulda im April 2008 entgleiste ICE ist mit nur ca. 20 Schafen kollidiert und danach entgleist.

Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für den entstandenen Schaden, wenn durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Problematisch ist die Rechtsprechung zu § 833 BGB. Das OLG München hat durch Urteil vom 22.09.1989, Az: 10 U 5548/87 folgendes entschieden:

An die von einem Tierhalter zu fordernde Sorgfalt ist ein strengerer Maßstab anzulegen, wenn die Weide an eine Autobahn grenzt oder in der Nähe zu einer stark befahrenen Straße, einer Siedlung oder eines Bahnkörpers liegt (so auch BGH, 1976-06-14, VI ZR 212/75VersR 1976, 1086).

Den Halter einer in der Nähe eines Bahnkörpers gehaltenen Schafherde, die – durch einen in den Pferch eingedrungenen Hund in Panik versetzt – aus dem Pferch ausbricht und in einen herannahenden Zug hineinläuft, trifft ein Verschulden, wenn die Herde bei einem Ausbruch durch größere Sicherung des Pferches (zusätzliche Stabilisierung der Stäbe, Verstärkung des Pferchs mit unter Strom stehenden Knotengittern) hätte vom Bahngleis ferngehalten werden können.

Gegebenenfalls sind bei Kenntnis von wildernden Hunden ein Knotengitter und eine ständige Anwesenheit des Schäfers erforderlich. Wenn diese zu unzumutbaren Kosten führt, müsse, so das OLG, auf die Beweidung derartig gefährdeter Grundstücke verzichten werden.

Bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens muss nach der heutigen Rechtsprechung der Tierhalter den Beweis der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt führen. Faktisch scheitert dies häufig daran, dass dem alleinigen Betriebsinhaber keine Zeugen zur Verfügung stehen.

Diese Rechtsprechung übertragen auf den Wolf bedeutet, dass der Schäfer bei Kenntnis von Wölfen in der Nähe der Herde ständig anwesend sein muss, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen. Verstößt er dagegen, ist er einem konstanten Insolvenzrisiko ausgesetzt, da größere Zugunglücke oder Unfälle auf Autobahnen den Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung übersteigen und dieses Risiko somit nicht mehr versicherbar ist. Dasselbe Risiko trifft gem. § 834 BGB auch den Tieraufseher. Dies wird dazu führen, dass künftig noch weniger Menschen bereit sein werden, in einem Betrieb mit Weidetierhaltung zu arbeiten. Die Konsequenz ist die Aufgabe der Weidetierhaltung und damit eine großflächige Verbuschung der Kulturlandschaft unter massivem Verlust an Biodiversität.

Wir fordern daher folgende Ergänzung des § 833 BGB:

„Die Ersatzpflicht tritt ferner nicht ein, wenn die Ursache des Schadens in dem Verhalten von Wildtieren liegt, die auf die Haustiere eingewirkt haben. Im Zweifel muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass kein Wildtier für den Schaden ursächlich war.“

Für Wolfsschäden fordern wir ein einheitliches bundesweites Wolfsschadensverfahren, angelehnt an das Wildschadensverfahren. Der Geschädigte muss den Schaden innerhalb einer kurzen Frist melden. Danach sichert der zu benennende Rissgutachter die Beweise, um zu klären, ob es sich um einen Wolfsangriff handelt. Steht dies fest oder kann ein Wolfsangriff im einem Wolfs- oder Wolfserwartungsgebiet nicht ausgeschlossen werden, ist der Schaden durch eine staatliche Stelle zu ersetzen. Auf den Schadensersatz besteht ein Rechtsanspruch.

3.        Erstattung finanzieller Aufwendungen

Wir fordern, dass die finanziellen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Wiederansiedlung des Wolfes im Rahmen eines Rechtsanspruchs erstattet werden. Und diese Forderung bezieht sich nicht nur auf den Haupt- und Nebenerwerb, sondern auch auf die Einzelschafhaltung, im täglichen Sprachgebrauch als Hobbyschafhaltung abgetan. Gerade dieser Personenkreis leistet wertvolle und nachhaltige Arbeit zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Rassen, im touristischen Bereich und zur Bereicherung des ländlichen Raumes. Der Erhalt dieser Form der Schafhaltung ist unverzichtbar und benötigt unter den Bedingungen des Schutzes vor Übergriffen durch den Wolf umfassende finanzielle Unterstützung.

Der Mehraufwand bei möglicher Anwesenheit eines Beutegreifers ist vom Material, vor allem aber hinsichtlich der Zeit, erheblich höher. Bei einer festen Koppeleinzäunung, relativ einmalig von der Installation, dauerhaft von der Kontrolle. (Im Außenbereich nicht statthaft). Bei mobilen Zäunen, die je nach Fläche und Beweidungsauftrag teils täglich umgesetzt werden, fast nicht zu leisten. Geländezuschnitt und Lage sowie Bodenbeschaffenheit erschweren diese Arbeit zusätzlich.

Dazu gehören:

a)        Direkte Sachschäden (verursacht durch Wölfe)

   Verendete Tiere

   Verschollene Tiere

   Verlammte Mutterschafe

   Verworfene Lämmer

Zu ersetzen ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.

b)        Indirekte Personen- und Sachschäden (verursacht durch Weidetiere, die durch     Wölfe angegriffen worden sind)

   Personen und Sachschäden als Folge von Wolfsangriffen

(z.B. PKW, Bahn, Leitplanken, Tunnel, Zäune, Schälschäden etc.).

c)         Folgekosten

   Kosten der Suche ausgebrochener Tiere (Arbeitszeit und Sacheinsatz, insbesondere PKW)

   Kosten für die Untersuchung der Herde auf Verletzungen

   Zusätzlicher Aufwand (Heu, Kraftfutter, Wasser, Strom, etc.)

   Kosten für Tierkörperbeseitigung, Ohrmarken, Gutachter

   Transportkosten, Reinigungskosten, Tierarztkosten, Wollverlust etc.

   Übernahme höherer Haftpflichtbeiträge durch höhere Versicherungssummen

d)        Präventionsmaßnahmen (nach heutigem Wissensstand; erweiterbar)

   Anschaffung spezieller wolfssicherer Elektrozäune, u. a. mit leistungsstärkeren Weidezaungeräten, Diebstahlsicherung, Vorrichtungen für das Anbringen von Flatterbändern.

   Wildkamera

   Schulungskosten

   Einsatz von Herdenschutzhunden (HSH)

Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist bisher in der heutigen Schafhaltung in Deutschland nicht üblich und nicht notwendig gewesen. Sie stellen die Schafhalter vor zusätzliche Probleme und Kosten.

   In unserer teils sehr dicht besiedelten Landschaft können HSH nicht allerorten eingesetzt werden.

   In Bezug auf ihr Verhalten gegenüber Menschen und für die zu schützenden Tiere zertifizierte Tiere sind gegenwärtig noch nicht in ausreichender Anzahl vorhanden.

   Der Anschaffungspreis eines guten, wesensgetesteten und seinen Aufgaben nach allen Richtungen gewachsenen HSH ist hoch, und ein Hund reicht für einen sicheren Schutz vor Angriffen des Wolfes nicht aus. In der Regel kommen 2‑3 Hunde in einer Herde zum Einsatz.

   Für die Integration der Hunde in die Herde, den Umgang und die trotz aller Vorsicht möglichen Schwierigkeiten braucht der zukünftige Halter eine gute Schulung - gegebenenfalls sollte der Hund länger im Aufzuchtbetrieb verbleiben, um eine gute Grundausbildung zu erhalten, die möglichst viel Pannen aus Unwissenheit auf allen Seiten ausschließt. Beide Maßnahmen verteuern den Einsatz.

Daher fordern wir Kostenübernahme für Anschaffung bzw. Unterhalt zertifizierter Herdenschutzhunde.

Zusammenfassung:

Nur wenn die Politik bereit ist, die Kosten der Wolfsansiedlung zu tragen, hat der Wolf eine Chance, gesellschaftlich als Teil der Kulturlandschaft akzeptiert zu werden.

Die öffentliche Darstellung des Themas mit dem Schwerpunkt auf "Willkommen Wolf", der sich auch hervorragend als Werbeträger zum Bereich der Biodiversität anbietet, läuft einseitig:


Weidende Wiederkäuer pflegen und erhalten die Landschaft in ihrer Gesamtheit – müssen sie sich zurückziehen, fehlen den Biotopen nicht nur die Schafe, die man dort eingesetzt hat, um Tier-und Pflanzengesellschaften zu halten, zu verbessern oder auch wiederherzustellen. Die bisherigen Erfolge für die Vielfalt würden zunichte gemacht. Schaf und Orchidee, Schmetterling und Wolf sind nicht nur auf derselben Roten Liste, sondern Seiten ein- und desselben Würfels – dem müssen wir gesellschaftlich, politisch und verwaltungsrechtlich Rechnung tragen.

 

Abrufbar als Download unter
http://www.schafzucht-nrw.de/pages/index.php?section=news&id=411







Nachfolgend einige Links zum Thema Artenvielfalt und ihr Erhalt durch Weidetiere-

es scheint angekommen zu sein, dass besonders Schafe die vielzitierte Biodiversität in hohem Maße garantieren.
Da wäre es an der Zeit, dann auch für ein ausreichendes Einkommen aus diesen Maßnahmen zu sorgen -
und Sicherheit gegenüber rückkehrenden Beutegreifern zu schaffen, die es den Schäfern und Schafen auch zukünftig ermöglicht, auf ihre besondere Weise Landschaft zu gestalten und Vielfalt zu erhalten.

Ziehen sich die Schafe notgedrungen aus der Landschaftspflege zurück, bleibt die Artenvielfalt auf der Strecke -

ein Waldschaf steht genauso auf der Roten Liste
wie ein Wolf,
ein Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Schmetterling),
ein Wiesenpieper (Vogel) oder
eine Waldeidechse....

alles Seiten ein-und desselben Würfels

...In Bayern hat man hierzu nun ein beispielgebendes Strategiepapier erstellt   http://www.schafbeweidung.lpv.de/,

dem in jedem Bundesland etwas Entsprechendes folgen müsste -
und dann in der Praxis umgesetzt werden...

 

http://www.nachhaltigleben.de/24-natur-umwelt/3139-nordrheinwestfalen-wildes-nrw-johannes-remmel-artenvielfalt

http://www.fr-online.de/vilbel--/bad-vilbel-schafe-schuetzen-die-artenvielfalt,1472868,28282064.html

http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/main-spessart/art129810,8168194

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2014/07/150_14/index.php

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.messstetten-schaefer-brauchen-hilfe-der-politik.90372167-35a5-4672-9b68-0d8f3c83907f.html

In diesem Zusammenhang freuen wir Schafhalter uns über die vielen Angebote zur Zusammenarbeit, die bereits erste und gute Früchte tragen - seien es Fraktionen und ihre Agrarausschüsse, seien es Natur-und Umweltschutzverbände, seien es die Förster -

alle, denen dies Thema wirklich am Herzen liegt, gehören an einen Tisch - ein Ansatz unter anderen wäre gewesen, sich auf europäischer Ebene interdisziplinär damit zu beschäftigen. Die Pressemitteilung, dass die CopaCogeca sich aus einem Bündnis herauszieht, welches die Belange der Landwirtschaft hierin nicht ausreichend berücksichtigt, ernüchtert

http://wochenblatt.agrarheute.com/beutegreifer


VDL-/KTBL-Projekt „Wirtschaftlichkeit der Landschaftspflege mit Schafen“

                


Das  Kuratorium  für  Technik  und  Bauwesen  in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) und die VDL haben von 2012 bis 2014 intensiv an dem o. g. Projekt gearbeitet. Mittlerweile haben sich die Preise zwar geändert, die Grundlagen der Berechnung stimmen allerdings nach wie vor.

KTBL-Datensammlung 
Landschaftspflege mit Schafen 
Darmstadt, 2014, 116 S.,
25 Euro,
ISBN 978-3-941583-90-0,
Best.-Nr. 19514 
Die Datensammlung enthält typische Verfahren der  Landschaftspflege  mit  Schafen  für  die Biotope  Feuchtwiesen,  Photovoltaikflächen, Heiden,  Magerweiden,  Küstendeiche, Flussdeiche und Streuobstwiesen.
 
Für die Biotope sind jeweils die Pflegeanforderungen und die produktionstechnischen Bedinggungen beschrieben. 
Die darauf abgestimmten Verfahren der Schafhaltung werden durch Verfahrensabläufe und entsprechende Leistungs-Kostenrechnungen dargestellt. 
Mit Hilfe von methodischen Grundlagen bietet die Datensammlung eine Basis zur Kalkulation einer kostendeckenden Entlohnung der Dienstleistung Landschaftspflege mit Schafen.
Die Datensammlung dient Betriebsleitern, Beratern und öffentlichen Einrichtungen als zuverlässiges Nachschlagewerk. 

Erhältlich ist das 116-seitige Buch für 25 € beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e. V., Bestellungen werden gern online über die Website www.ktbl.de,  per Mail über  vertrieb@ktbl.de  oder  telefonisch  unter  06151  7001-189 entgegengenommen.