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Distelfeld, vom Naturschutz reserviert. Voller Flächenwert für die Abgabenberechnung

 

Dieses "Distelfeld" soll laut Oberer Landschaftsbehörde in einem beweideten Naturschutzgebiet dies Jahr für die Artenvielfalt reserviert werden. (da stehen seit 16 Jahren unter Beweidung drei Orchideen). Abgesehen davon, dass nächstes Jahr auch im beweideten Bereich überall Disteln stehen und die geschützten Pflanzen unterdrücken werden- für die Nicht-Beweidung auf Zuruf wird Pacht und Unfallversicherung vom Nutzer gezahlt. Und die Fläche wird mit dem durchschnittlichen Flächenwert Grundlage für die Kranken-und Alterskasse. Ertrag: negativ. Zweimal null bleibt null.
Mit dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystem allerdings werden nachweislich nicht erzielbare Erträge nicht nur unterstellt, sondern Grundlage für zusätzliche Abgaben z.B. neben den ohnehin aus der Rentenversicherung gezahlten.

Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung und Alterskasse werden nach durchschnittlichen Flächenwerten gebildet. Diese haben mit dem tatsächlichen Ertrag nichts zu tun.

Dies schafft eine Schlechterstellung derer, die in weniger fruchtbaren Gebieten oder auf weniger ertragreichen Böden, im Naturschutz oder auf sehr extensiven Flächen arbeiten. Je weniger Einkommen sie aus diesen Flächen generieren, um so mehr müssen sie die Zahlungen aus privaten Mitteln ausgleichen.  
Viele solcher Flächen werden im Nebenerwerb bewirtschaftet, so dass während des Erwerbslebens maximal der Ehepartner belastet wird, wenn der nicht ebenfalls außerlandwirtschaftlich ein größeres Einkommen bezieht. Dann zahlt er, falls familienversichert, zumindest Alterskassenbeiträge auf Grundlage desselben einen landwirtschaftlichen Einkommens. Hierzu kann er mit Vorlage des Einkommenssteuerbescheides einen Zuschuss erhalten, der den Zahlbetrag ein wenig verringert.

Spätestens mit Renteneintritt werden enorme Zahlungen fällig, wenn der durchschnittliche Flächenwert eben nicht den tatsächlichen Ertrag aus den Flächen abbildet. Ein Großteil der Rente landet so in Abgaben, die an einem Wert errechnet werden, den es in der Praxis gar nicht gibt. Dieser Betrag wird zusätzlich fällig zu dem Teil, den die Rentenversicherung ohnehin an die Krankenversicherer überweist. 
Je wertvoller die Flächen für die Biodiversität, desto weniger echter Ertrag trotz hohen Aufwands.
Die Dienstleistung für den Artenschutz wird nicht ausreichend oder gar nicht bezahlt, dennoch wird ein durchschnittlicher Flächenwert vorausgesetzt. Schafhaltung mit bekannt geringem Einkommen gilt laut Bundestag als unersetzlich für die Biodiversität. Sie arbeitet häufig auf Grenzstandorten, auf denen eine andere Nutzung oft nicht möglich ist. Hier ist ein negatives Einkommen vorprogrammiert.
Stilllegungen und Landschaftselemente, wie Teiche oder Hecken, aus denen kein wirtschaftlicher Vorteil generiert wird, die aber erhalten werden müssen, werden mit demselben Durchschnittswert angesetzt wie zu bewirtschaftende Ländereien.
Nicht fest umzäunte Flächen können angeblich wie Hutungen zu einem niedrigeren Tarif berechnet werden. Warum werden dann Tümpel und andere Landschaftselemente nicht günstiger eingestuft?. Viele Flächen sind fest eingezäunt, damit die umgebenden Hecken aus Schlehe und Weißdorn nicht unbegrenzt in die steilen Geröllhänge besonders kleinerer Kalkmagerrasen und ähnlicher Flächen hineinwachsen. Mit mobilen Zäunen ist der Aufwand immens, denn sie müssen frei von Bewuchs sein.

Traditionelle Bewirtschaftungsformen wie Hüten oder kurzzeitige Schafbeweidung sind im Flächenantrag nicht vorgesehen. Die Angaben aus dem Antrag werden aber zur Ermittlung der Flächengröße und Kulturart herangezogen. 
Solche Flächen müsste man als Dienstleister bearbeiten können, eine Rechnung stellen, die dann beglichen wird- die Abgaben beim Verpächter der öffentlichen Hand bleibend. Diese Option gibt es selten. In der jetzigen Form bezahlt man dafür, das man unbezahlte Landschaftspflege leisten darf.
Die steuerliche Veranlagung bezieht sich auf vorhandenes Einkommen, das mit Zahlen hinterlegt ist. Diese könnte man heranziehen.
Abgaben aus durchschnittlichen Werten benachteiligen einen großen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsgruppen ist auszugleichen und am tatsächlich erzielten Einkommen zu orientieren.

Hierzu haben wir eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/!nsrck

Libellenmännchen

 

Dabei zeigt sich, dass es in den einzelnen Bundesländern sehr verschiedene Bedingungen gibt- dass in der Theorie der Versicherer alles gut läuft, in der Praxis bereits ihrer Angestellten ganz anders -

dass viele Kollegen versuchen, die Problematik zu umgehen

und dass die, die sie nicht umgehen können, sich lieber sicherheitshalber nicht äußern.